Geld ausgeben ist eine wunderbare Sache. Wenn Sie für Ihre Investitionen öffentliche Gelder verwenden, gilt es allerdings, u. a. Haushaltsrecht, Vergaberecht und Förderrichtlinien zu beachten. Gut, wenn Sie dabei einen hilfreichen Wegweiser an der Hand haben!
Beschaffungsmaßnahmen sind für Sie als öffentlicher Auftraggeber streng geregelt. Insbesondere bei größeren Investitionen ist das europäische und nationale Vergaberecht anzuwenden. Dabei sind Sie verpflichtet, eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Gleichzeitig haben Sie aber auch Gestaltungsmöglichkeiten – doch was ist deren geeignete Form?
Wir begleiten Sie auf dem Weg durch den „Dschungel“ einschlägiger Vorschriften wie GWB, SektVO, VOL/A, VOB/A, VOF und die ergänzenden Landesvergabegesetze, damit Sie aus der Pflicht eine Kür machen.
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